Impressum von Das Schönanger Ferienwohnungen
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Hubert Stühler Das Schönanger - Schönangerstr.7 -
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Bildrechte
Hubert Stühler , Fotografenmeister Marc Gilsdorf, Matthias Fend
Design & Umsetzung
Easybooking
zadego GmbH
www.easybooking.eu
Anton-Melzer-Straße 10
6020 Innsbruck - Austria
Inhalt des Online-Angebots
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AGBs Das Schönanger Ferienwohnungen
AGB
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Das Schönanger Ferienwohnungen, Schönangerstr.7,
82491 Grainau
Die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen für den Abschluss eines Beherbergungsvertrages (Ferienwohnung Anmietung) gelten für die Überlassung von einzelnen Ferienwohnungen sowie für alle hiermit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber (im folgenden: Gast). Entgegenstehende Bedingungen des Gastes finden keine Anwendung.
1. Zustandekommen des Beherbergungsvertrages
Die Reservierung von einzelnen oder mehreren Ferienwohnungen (Kontingente) sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der schriftlichen Bestätigung von Das Schönanger und des Gastes für beide Parteien verbindlich. Bei der Einzelreservierung von Ferienwohnungen reicht im Regelfall auch die telefonische oder fernkopierte Willenserklärung des Gastes oder dessen Auftraggebers aus.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
a) Die vereinbarten Ferienwohnungspreise verstehen sich grundsätzlich inklusive der derzeit gültigen Mwst., Bedienungsgeld und aller Abgaben. Kurabgabe wird gesondert berechnet. Bei Reservierungen im Voraus von länger als 4 Monaten behält sich Das Schönanger das Recht vor, die vereinbarten Preise um max. 7 % bei z. B. drastischer Energieverteuerung zu erhöhen. Weiterhin behält sich Das Schönanger vor, dem Gast Anzahlungen in Höhe von bis zu 30% des Gesamtpreises vorab in Rechnung zu stellen. Rechnungen sind - sofern sie nicht einen anderen Fälligstellungstermin enthalten - sofort zur Zahlung fällig. Die Parteien vereinbaren für den Fall des Zahlungsverzuges Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat. Generell sind Rechnungen sofort ohne Abzug bei Anreise bar oder mit einer von Das Schönanger akzeptierten gültigen ec-Karte bzw. Kreditkarte (Visa, Mastercard) zu begleichen.
b) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung des Das Schönanger aufrechnen oder mindern.
3. a) Reservierungsänderungen bzw. Stornierungen bei Einzelreservierungen
erfolgen generell schriftlich per Post oder via Fax. Entscheidend ist das Datum des Eingangs bei Das Schönanger. Mündliche, telefonische Absprachen haben bei späteren Rechtsstreitigkeiten keine Bindung. Im Falle eines Rücktritts durch den Gast, gelten die Rücktrittsgebühren gemäß den Mietbedingungen:
Bearbeitungsgebühr Euro 50,00 bei Stornierung immer zu entrichten.
bis 30 Tage vor Mietbeginn = 0 % des Mietpreises
29 bis 7 Tage vor Mietbeginn = 90% des Mietpreises
6-0 Tage vor Mietbeginn oder Nichterscheinen = 100 % des Gesamtpreises.
b) Bei Umbuchung, sofern möglich entstehen grundsätzlich Bearbeitungsgebühren von Euro 50,00. Karten aller Art, Theater, Skipässe Veranstaltungen können nicht zurückgenommen werden. Die Rücktrittsgebühr beträgt somit von dem Zeitpunkt der Reservierung 100% des Kartenpreises.
c) Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Ferienwohnungen. Gebuchte Ferienwohnungen stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Die bereitgestellten Ferienwohnungen sind am Anreisetag bis 20:00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt können sie von Das Schönanger anderweitig vermietet werden, es sei denn, der Gast hat dem Das Schönanger zuvor späteres Eintreffen schriftlich mitgeteilt. Am vereinbarten Abreisetag, sind die Ferienwohnungen dem Das Schönanger spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Das Schönanger über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus, für die zusätzliche Nutzung der Ferienwohnung bis 16:00 Uhr den Tages Ferienwohnungspreis in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100% des vollen Logispreises (Listenpreis). Dem Gast steht es frei, dem Das Schönanger nachzuweisen, dass diesem kein oder kein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist Das Schönanger kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten von Das Schönanger.
4. Wertsachen
Wertsachen, Bargeld usw. können, sofern Kapazität vorhanden, von den Gästen kostenlos im Haus Safe eingelagert werden. Ansonsten übernimmt ausdrücklich Das Schönanger bei Verlust (insbesondere von Schmuck und Bargeld) keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe, Musikinstrumente obliegt der Aufsichtspflicht des Gastes.
5. Haftung
Der Gast haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn oder seine „Erfüllungsgehilfen“ verursacht worden sind. Der Gast ist gehalten, die Einbringung von gefährlichem oder gar gesetzeswidrigem Gut (Drogen, Sprengstoff u.ä.) anzuzeigen. Generell haftet das Gästehaus nur bei grob fahrlässigem Verschulden von Erfüllungsgehilfen für entstandenen Schaden
6. Technische Einrichtungen
Im abgeschlossenen Beherbergungsvertrag ist die übergebührliche Nutzung von eingebrachten technischen Geräten (namentlich Computer, Musikanlagen usw.) kostenseitig nicht berücksichtigt. Der Gast übernimmt die Verpflichtung, die übergebührliche Nutzung und den daraus erwachsenden Energieverbrauch oder Umsatzverlust (Internet) dem Gästehaus anzuzeigen. Ein ggf. anfallender Servicekostenausgleich bis zu einer Höhe von EUR 250,-- erkennt der Gast an.
7. Kündigung durch Das Schönanger
Das Schönanger ist jederzeit berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der Ferienwohnung ) zu lösen, falls der Gast/die Gästegruppe nachweislich dem Ruf, der Sicherheit und dem Ansehens von Das Schönanger schadet. Dies gilt auch für alle anderen Beherbergungsverträge im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes, sowie binnen der beidseitig vereinbarten Stornofristen.
8. Gerichtsstand
Für alle Vertragspartner des Gästehauses und evtl. anhängige gerichtliche Streitigkeiten wird das Amtsgericht Garmisch Partenkirchen vereinbart.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende Vereinbarung. Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.
Die Geschäftsführung






