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Hubert Stühler Gästehaus Schönanger - Schönangerstr.7 -

82491 Grainau- UST-IDNR. DE163139180

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Hubert Stühler , Fotografenmeister Marc Gilsdorf, Matthias Fend

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AGBs Gaestehaus-schoenanger

AGB

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gästehauses Schönanger, Schönangerstr.7,

82491 Grainau

Die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen für den Abschluss eines Beherbergungsvertrages (Zimmeranmietung) gelten für die Überlassung von einzelnen Gästezimmern (Doppelzimmer, Einzelzimmer, Suiten, Ferienwohnung)sowie für alle hiermit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber (im folgenden: Gast). Entgegenstehende Bedingungen des Gastes finden keine Anwendung.

1. Zustandekommen des Beherbergungsvertrages

Die Reservierung von einzelnen oder mehreren Gästezimmern (Kontingente) sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der schriftlichen Bestätigung des Gästehauses und Gastes für beide Parteien verbindlich. Bei der Einzelreservierung von Gästezimmern reicht im Regelfall auch die telefonische oder fernkopierte Willenserklärung des Gastes oder dessen Auftraggebers aus.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

a) Die vereinbarten Zimmerpreise verstehen sich grundsätzlich inklusive der derzeit gültigen Mwst., Bedienungsgeld und aller Abgaben. Kurabgabe wird gesondert berechnet. Bei Reservierungen im Voraus von länger als 4 Monaten behält sich das Gästehaus das Recht vor, die vereinbarten Preise um max. 7 % bei z. B. drastischer Energieverteuerung zu erhöhen. Weiterhin behält sich Gästehaus vor, dem Gast Anzahlungen in Höhe von bis zu 30% des Gesamtpreises vorab in Rechnung zu stellen. Rechnungen sind - sofern sie nicht einen anderen Fälligstellungstermin enthalten - sofort zur Zahlung fällig. Die Parteien vereinbaren für den Fall des Zahlungsverzuges Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat. Generell sind Rechnungen sofort ohne Abzug bei Anreise bar oder mit einer vom Gästehaus akzeptierten gültigen ec-Karte bzw. Kreditkarte (Visa, Mastercard) zu begleichen.

b) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung des Gästehauses aufrechnen oder mindern.

3. a) Reservierungsänderungen bzw. Stornierungen bei Einzelreservierungen

erfolgen generell schriftlich per Post oder via Fax. Entscheidend ist das Datum des Eingangs beim Gästehaus. Mündliche, telefonische Absprachen haben bei späteren Rechtsstreitigkeiten keine Bindung. Im Falle eines Rücktritts durch den Gast, gelten die Rücktrittsgebühren gemäß den Mietbedingungen:

Bearbeitungsgebühr Euro 50,00 bei Stornierung immer zu entrichten.

bis 30 Tage vor Mietbeginn = 0 % des Mietpreises

29 bis 7 Tage vor Mietbeginn = 90% des Mietpreises

6-0 Tage vor Mietbeginn oder Nichterscheinen = 100 % des Gesamtpreises.

b) Bei Umbuchung, sofern möglich entstehen grundsätzlich Bearbeitungsgebühren von Euro 50,00. Karten aller Art, Theater, Skipässe Veranstaltungen können nicht zurückgenommen werden. Die Rücktrittsgebühr beträgt somit von dem Zeitpunkt der Reservierung 100% des Kartenpreises.

c) Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Gästehaus hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigt. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Die bereitgestellten Zimmer sind am Anreisetag bis 20:00 Uhr in Anspruch zu nehmen. Nach diesem Zeitpunkt können sie vom Gästehaus anderweitig vermietet werden, es sei denn, der Gast hat dem Gästehaus zuvor späteres Eintreffen schriftlich mitgeteilt. Am vereinbarten Abreisetag, sind die Zimmer dem Gästehaus spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Gästehaus über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus, für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100% des vollen Logispreises (Listenpreis). Dem Gast steht es frei, dem Gästehaus nachzuweisen, dass diesem kein oder kein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist Das Gästehaus kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Gästehauses.

4. Wertsachen

Wertsachen, Bargeld usw. können, sofern Kapazität vorhanden, von den Gästen kostenlos im Haussafe eingelagert werden. Ansonsten übernimmt ausdrücklich das Gästehaus bei Verlust (insbesondere von Schmuck und Bargeld) keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe, Musikinstrumente obliegt der Aufsichtspflicht des Gastes.

5. Haftung

Der Gast haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn oder seine „Erfüllungsgehilfen“ verursacht worden sind. Der Gast ist gehalten, die Einbringung von gefährlichem oder gar gesetzeswidrigem Gut (Drogen, Sprengstoff u.ä.) anzuzeigen. Generell haftet das Gästehaus nur bei grob fahrlässigem Verschulden von Erfüllungsgehilfen für entstandenen Schaden

6. Technische Einrichtungen

Im abgeschlossenen Beherbergungsvertrag ist die übergebührliche Nutzung von eingebrachten technischen Geräten (namentlich Computer, Musikanlagen usw.) kostenseitig nicht berücksichtigt. Der Gast übernimmt die Verpflichtung, die übergebührliche Nutzung und den daraus erwachsenden Energieverbrauch oder Umsatzverlust (Internet) dem Gästehaus anzuzeigen. Ein ggf. anfallender Servicekostenausgleich bis zu einer Höhe von EUR 250,-- erkennt der Gast an.

7. Kündigung durch das Gästehaus

Das Gästehaus ist jederzeit berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der/des Zimmer/s) zu lösen, falls der Gast/die Gästegruppe nachweislich dem Ruf, der Sicherheit und dem Ansehens des Gästehauses schadet. Dies gilt auch für alle anderen Beherbergungsverträge im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes, sowie binnen der beidseitig vereinbarten Stornofristen.

8. Gerichtsstand

Für alle Vertragspartner des Gästehauses und evtl. anhängige gerichtliche Streitigkeiten wird das Amtsgericht Garmisch Partenkirchen vereinbart.

9. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende Vereinbarung. Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.

Die Geschäftsführung

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